Herzlich Willkommen auf den Seiten der Landesagentur Demenz

Die Landesagentur bietet ein Forum für alle, die sich in Schleswig-Holstein an der Weiterentwicklung von Betreuungs-und Angehörigengruppen und von ambulanten Hilfsstrukturen für Menschen mit Demenz und deren Angehörigen engagieren.

Die Homepage befindet sich zur Zeit im Aufbau, wir bitten, Unvollständigkeiten zu entschuldigen. Gleichzeitig unsere Bitte an Sie, Veranstaltunmgen und Angebote mit Bezug zu Demenz unter der E-Mailadresse landesagentur@aol.com zu melden, so dass wir die Seiten mit Leben füllen können.
Auch über Anregungen und Kritik sind wir dankbar.


Abschlussveranstaltung der Landesagentur Demenz


am Dienstag, den 26.10.2010 findet unsere Abschlussveranstaltung in Bad Bramstedt statt. Hier der Flyer zum downloaden.




Sondernewsletter


hier können Sie sich den Sondernewsletter zum Weltalzheimertag, der Sie über die vielfältigen Veranstaltungen in Schleswig-Holstein informiert, downloaden



Neues Projekt "Wir haben Kultur! Museumsführungen für Menschen mit Demenz in Schleswig Holstein"
 
Mit diesem Projekt wollen wir Menschen mit Demenz den Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Aktive Kulturerlebnisse sollen Abwechslung und Freude in den oft schwierigen Alltag bringen. Die Führungen werden begleitet durch eine gerontopsychiatrisch erfahrene Fachkraft und sind für die Teilnehmer/innen kostenlos. Im Herbst 2010 finden die Führungen im Norderstedter Stadtmuseum und Feuerwehrmuseum statt, die Termine sind der 15.09., 20.10., und 24.11. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle in Norderstedt sowie in dem Flyer, den Sie hier  als PDF Datei herunterladen können.



KDA-Informationsfilm zu Pflegestützpunkten

Nachdem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Ende November 2009 den 2. Zwischenbericht zum Aufbau von Pflegestützpunkten in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht hat, kann man nun unter folgendem link http://kda.de/psp-nadm.html einen 25-minütigen Film sehen, der vor allem die breite Öffentlichkeit über den Nutzen solcher Anlaufstellen informieren soll...


Jahresprogramm 2010

Neue Workshopangebote finden Sie in der Rubrik "Termine und Veranstaltungen". Zusätzlich können Sie sich hier das Jahresprogramm 2010 als pdf-Datei downloaden.
 


Neue Landesverordnung ab 2010
 
Durch die AFöVO wird die Landesverordnung zur Durchführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PflEGVO) vom 20. Februar 2003 abgelöst. Damit sind folgende inhaltlichen Änderungen verbunden:

•Zusätzlich werden als mögliche niedrigschwellige Betreuungsangebote  lt. ァ1 AföVO Einzelbetreuungen durch anerkannte ehrenamtliche Helfer aufgeführt (z.B. "Tagesmütter")
Die Förderung für in der Regel wöchentlich stattfindende Betreuungsgruppen (mindestens 44 Treffen jährlich) und Helferinnenkreise oder Tagesbetreuung als Einzelbetreuung mit mindestens 200 Einsätzen pro Jahr liegt jetzt bei maximal 6.000 EUR als Festbetragsfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein und die Pflegekassen.
•Umfang und Zusammensetzung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche müssen transparent gemacht werden und dürfen 5,- nicht überschreiten (erhöhter Betrag inkl. Fahrtkosten)
•Neben den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten können auch Betreuungsangebote ehrenamtlich Tätiger zur Betreuung bzw. Entlastung Pflegebedürftiger, Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bzw. Angehöriger gefördert werden (ァ6).
Auch hier ist ein Konzept mit Aussagen über Inhalt und Qualitätssicherung des Betreuungsangebots sowie der Schulung der Ehrenamtlichen vorzulegen, in gleichem Umfang wie für niedrigschwellige Angebote.  Unterschied wird hier jedoch keine kontinuierliche Anbindung bzw. Anleitung durch eine Fachkraft vorausgesetzt.
•Außerdem enthält die Verordnung Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe wonach Selbsthilfegruppen, - organisationen und Selbsthilfekontaktstellen mit max. 750,- pro Jahr gefördert werden.
Die formalen Anforderungen werden dagegen vereinfacht: Zuständige Behörde für Anerkennung (vorher Kreise bzw. kreisfreie Städte) und Förderung der Betreuungsangebote ist das Landesamt für soziale Dienste. Genaue Zuständigkeiten werden dort gerade noch geklärt und Ansprechpartner bzw. Kontaktdaten dann bekannt gegeben. Zuständig für die Förderung von Modellvorhaben bleibt das Sozialministerium.

Die AFöVo finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/AeltereMenschen/PflegeBegleitung/Demenz/pflEGVO.html Förderrichtlinie finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/AeltereMenschen/PflegeBegleitung/Demenz/RiliDurchfuerhung45aSGBXI.html 


Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V.
Landesregierung Schleswig-Holstein e.V.