Die Landesagentur bietet ein Forum für alle, die sich in Schleswig-Holstein an der Weiterentwicklung von Betreuungs-und Angehörigengruppen und von ambulanten Hilfsstrukturen für Menschen mit Demenz und deren Angehörigen engagieren.
Die Homepage befindet sich zur Zeit im Aufbau, wir bitten, Unvollständigkeiten zu entschuldigen. Gleichzeitig unsere Bitte an Sie, Veranstaltunmgen und Angebote mit Bezug zu Demenz unter der E-Mailadresse
landesagentur@aol.com zu melden, so dass wir die Seiten mit Leben füllen können.
Auch über Anregungen und Kritik sind wir dankbar.
Neue Workshopangebote finden Sie in der Rubrik "Termine und Veranstaltungen". Zusätzlich können Sie sich
hier das Jahresprogramm 2010 als pdf-Datei downloaden.
Neue Landesverordnung ab 2010:
Durch die AFöVO wird die Landesverordnung zur Durchführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PflEGVO) vom 20. Februar 2003 abgelöst. Damit sind folgende inhaltlichen Änderungen verbunden:
•Zusätzlich werden als mögliche niedrigschwellige Betreuungsangebote lt. ァ1 AföVO Einzelbetreuungen durch anerkannte ehrenamtliche Helfer aufgeführt (z.B. "Tagesmütter")
Die Förderung für in der Regel wöchentlich stattfindende Betreuungsgruppen (mindestens 44 Treffen jährlich) und Helferinnenkreise oder Tagesbetreuung als Einzelbetreuung mit mindestens 200 Einsätzen pro Jahr liegt jetzt bei maximal 6.000 EUR als Festbetragsfinanzierung durch das Land Schleswig-Holstein und die Pflegekassen.
•Umfang und Zusammensetzung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche müssen transparent gemacht werden und dürfen 5,- nicht überschreiten (erhöhter Betrag inkl. Fahrtkosten)
•Neben den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten können auch
•Außerdem enthält die Verordnung Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe wonach Selbsthilfegruppen, - organisationen und Selbsthilfekontaktstellen mit max. 750,- pro Jahr gefördert werden.
Die formalen Anforderungen werden dagegen vereinfacht: Zuständige Behörde für Anerkennung (vorher Kreise bzw. kreisfreie Städte) und Förderung der Betreuungsangebote ist das Landesamt für soziale Dienste. Genaue Zuständigkeiten werden dort gerade noch geklärt und Ansprechpartner bzw. Kontaktdaten dann bekannt gegeben. Zuständig für die Förderung von Modellvorhaben bleibt das Sozialministerium.
Die AFöVo finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/AeltereMenschen/PflegeBegleitung/Demenz/pflEGVO.html Förderrichtlinie finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/AeltereMenschen/PflegeBegleitung/Demenz/RiliDurchfuerhung45aSGBXI.html ehrenamtlich Tätiger zur Betreuung bzw. Entlastung Pflegebedürftiger, Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bzw. Angehöriger gefördert werden (ァ6).
Auch hier ist ein Konzept mit Aussagen über Inhalt und Qualitätssicherung des Betreuungsangebots sowie der Schulung der Ehrenamtlichen vorzulegen, die in gleichem Umfang wie für niedrigschwellige Angebote nachzuweisen ist. Im Unterschied wird hier jedoch keine kontinuierliche Anbindung bzw. Anleitung durch eine Fachkraft vorausgesetzt.
Die
Betreuungsangebote